Ab 2027 wird Software Teil der Maschinensicherheit
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung und löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Software kann dann selbst Sicherheitsbauteil sein, und vernetzte Baumaschinen müssen gegen Manipulation und Cyberangriffe geschützt werden. Dazu kommt der Cyber Resilience Act: Seit September 2026 gelten erste Meldepflichten, ab Dezember 2027 müssen Hersteller vernetzter Produkte über den gesamten Lebenszyklus Sicherheitsupdates bereitstellen. Für viele heißt das, Software-Architektur, Update-Prozesse und technische Dokumentation grundlegend zu überarbeiten. Wer das erst kurz vor dem Stichtag angeht, baut unter Zeitdruck und teuer nach.









