Barrierefreiheit & BFSG: Was sich für UX und Software-Entwicklung ändert

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es fordert Barrierefreiheit von (auch digitalen) Produkten und Dienstleistungen, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Barrierefreiheit ist mehr als gesetzliche Compliance. Sie ist integraler Bestandteil einer guten User Experience. Wie auch Security, muss Accessibility bei allen Design- und Entwicklungsentscheidungen berücksichtigt werden.

vonWinona BiberinUX & UI Design

Die neuen gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen

Das BGG (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) gibt es seit über 20 Jahren in Deutschland. Schon seit 5 Jahren müssen deshalb die Websites von Bundesbehörden barrierefrei sein (geregelt in der BITV 2.0). Seit dem 28. Juni 2025 müssen durch das BFSG nun auch private Unternehmen (sofern sie bestimmte Merkmale erfüllen; BFSG Selbstcheck) ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Das gilt zum Beispiel für Zahlungsterminals, Bankdienstleistungen oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Letztere umfassen neben üblichen Onlineshops beispielsweise auch Dinge wie Rezeptanfragen bei Arztpraxen oder Terminbuchungen über direkt eingebundene Drittanbieter-Plattformen (z.B. Doctolib). Um den Anforderungen des BFSG an ein digitales Produkt nachzukommen, müssen unter anderem die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) erfüllt werden.

BFSG, BITV, EAA, WCAG – so hängt alles zusammen

In der BFSGV (Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) wird unter anderem gefordert, dass Informationen »in verständlicher Weise dargestellt [werden]«. Diese Anforderungen sind relativ wage formuliert. Im BFSG Abschnitt 2 § 4 (wie übrigens auch in  § 3 Absatz 2 BITV 2.0) »wird vermutet«, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind, wenn die Produkte und Dienstleistungen einer harmonisierten Europäischen Norm entsprechen. Die entsprechende Norm ist die EN 301 549 V3.2.1 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services". Und diese EN 301 549 wiederum enthält die Kriterien der WCAG 2.1 Level AA.

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Websites. Das W3C (World Wide Web Consortium) hat bereits die Version 2.2 veröffentlicht, die die WCAG 2.1 um 9 Kriterien erweitert (und rückwärtskompatibel ist). Daher sind die WCAG 2.2 zu bevorzugen, auch wenn sie (noch) nicht von der Europäischen Norm gefordert werden.

Die nachfolgende Infografik fasst dies noch einmal übersichtlich zusammen:

Das bedeutet »barrierefrei« im digitalen Raum  

Digitale Produkte und Services müssen so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen einfach zugänglich und bedienbar sind. Grundsätzlich müssen die 4 Prinzipien der WCAG erfüllt werden:

  1. Wahrnehmbar: Informationen müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzer:innen wahrgenommen werden können

  2. Bedienbar: Navigation und User Interface (UI) müssen von allen bedienbar sein

  3. Verständlich: Sowohl die Informationen, als auch die Bedienung der Website müssen verständlich sein

  4. Robust: Inhalte und UI müssen von Assistenztechnologien (z.B. Screenreadern) interpretiert werden können

Eine Konsequenz daraus ist zum Beispiel, dass Informationen nicht allein über Farben, Formen oder Ton vermittelt werden dürfen. Oder dass Websites per Tastatur navigierbar und Alternativtexte für Bilder hinterlegt sein müssen. Zusätzlich zu den Anforderungen an die Barrierefreiheit gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Dienstleistungserbringer (z.B. Betreiber von Onlineshops). Sie sind verpflichtet, eine Erklärung (z.B. in den AGB) abzugeben.

Wenn eine Software bewusst barrierefrei gestaltet ist, weist sie für alle Nutzer:innen (mit und ohne Behinderung) eine bessere Usability auf. Und eine gute Usability ist essenzieller Teil einer tollen Nutzererfahrung.”

Winona Biber, Senior UX Designer

Typische Barrieren im digitalen Umfeld

Barrieren entstehen nicht aus böswilliger Absicht, sondern oft aus Unwissenheit oder mangelnden Ressourcen für die Beseitigung. An beiden kann man arbeiten.

Eine Barriere, die oft anzutreffen ist, ist die klassische Ampelanzeige für den Status eines Objekts, beispielsweise die Verfügbarkeit eines Artikels in einem Onlineshop. Grün bedeutet verfügbar, Rot bedeutet ausverkauft. Das funktioniert aber nur, wenn man Rot und Grün auseinanderhalten kann. Das ist für etwa 9 % der Männer und 0,8 % der Frauen nicht möglich, weil sie eine Rot-Grün-Sehschwäche haben.

In Kombination mit einem Icon und einer Beschriftung wird die Information auch für diese Gruppe zugänglich und wird gleichzeitig für alle Nutzer:innen klarer und schneller aufnehmbar. Das ist ein Beispiel dafür, wie eine Barrierefreiheits-Maßnahme die User Experience von allen Nutzer:innen verbessert. Dieses Phänomen hat sogar einen eigenen Namen: Curb Cut-Effekt.

Dieser Effekt zeigt sich auch bei der Tastaturbedienung. Wer aufgrund motorischer Einschränkungen keine Maus bedienen kann, ist auf vielen Websites aufgeschmissen. Oft stellen hier die Navigation oder fehlende Fokuszustände ein unüberwindbares Hindernis dar. Auch Kontaktformulare sind häufig nicht mit Tastatur oder via Screenreader bedienbar. So können Menschen, die darauf angewiesen sind, dem Betreiber der Seite das Problem gar nicht melden. Und auch hier gilt: Wer füllt ein langes Formular nicht gerne mithilfe von Tab und Enter aus? Für manche ist die Tastaturbedienbarkeit eine essenzielle Eigenschaft, für manche "nur" bequem. In beiden Fällen hat sie einen positiven Einfluss auf die Nutzererfahrung.

Barrierefreiheit in der Zukunft der digitalen Produktentwicklung

Was haben UX Design und Accessibility gemeinsam? Es wird gerne gesagt: »So, das Produkt ist fertig, jetzt noch kurz ein bisschen UX/Barrierefreiheit oben drauf!«. Und das funktioniert in beiden Fällen nicht. Barrierefreiheit muss von Anfang an und auf allen Ebenen mitgedacht werden. Vom User Research über Konzeption und Navigationskonzept bis zum UI Design und der Entwicklung. Wir müssen lernen, Barrierefreiheit als festen Bestandteil des Entwicklungsprozesses zu leben. Das erfordert gerade am Anfang etwas Aufwand und Lernbereitschaft, wird aber mit der Zeit immer einfacher und am Ende mit mehr Reichweite, Umsatz und zufriedeneren Nutzer:innen belohnt (siehe zum Beispiel die Ergebnisse dieser von Microsoft beauftragten Studie: Assessing The Value Of Accessible Technologies For Organizations).

Es gibt viel zu tun. Etwa 15 % der Bevölkerung hat eine Behinderung. Und mit dem demografischen Wandel und dem Altern unserer Gesellschaft werden es immer mehr. Wir müssen jetzt damit anfangen, unsere digitale Welt allen zugänglich zu machen. Und wir werden früher oder später selbst davon profitieren und wenn es nur die einhändige Bedienung der App ist, während man ein Baby auf dem Arm hat.

Wir bei slashwhy wollen unseren Teil zu einer barrierefreien Softwarewelt beitragen. Wir sind noch nicht perfekt. Deshalb arbeiten wir täglich daran, uns weiterzuentwickeln. Mit jedem Projekt lernen wir dazu, um unser Ziel zu erreichen: Make People Happy. Und dazu gehört für uns selbstverständlich gute zugängliche Software für alle zu gestalten.

Über den Autor

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    Über Winona Biber

    Winona liebt nicht nur ein gutes Problem, sondern auch eine gute Lösung. Diese Lösung soll nicht nur in der Theorie überzeugen, sondern muss am Ende auch für die Menschen funktionieren. Als Senior User Experience Designer bei slashwhy weiß sie, worauf es bei einem erfolgreichen Produkt und einer bereichernden Erfahrung ankommt: neben kreativen Konzepten und einem barrierefreiem User Interface sind (User) Research und Testing besonders wichtig.